Geldauflagen und Bußgelder

Unterstützen Sie als Richterin und Richter oder Staatsanwältin und Staatsanwalt unsere Arbeit!

Geldauflagen und Bußgelder sind für uns ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Arbeit. Als Strafrichter*in und Staatsanwalt*in tragen Sie mit Ihrer Zuweisung dazu bei, die Arbeit der Lawine nachhaltig zu sichern.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung von Geldauflagen wichtig sind:

  • Gemeinnützigkeit
  • schnelle und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen
  • sofortige Benachrichtigung über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen
  • sofortige Benachrichtigung über noch ausstehende Zahlungen (Zahlungsverzug)
  • separates Geldauflagenkonto (keine Ausstellung von Spendenquittungen)
  • ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck sowie automatische Information von Satzungsänderungen

Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.

Dafür danken wir Ihnen herzlich!